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Projektbüro Mobilität und Verkehr
Anuschka Hesse-Germann
Materialien

Für Leuchtdichtemessungen werden Originalmaterialien oder Muster in originalgetreuer Ausführung benötigt. Materialarten und –zusammensetzungen von Materialkombinationen spielen dabei keine Rolle. Gemessen werden können zum Beispiel: Boden- und Wandbeläge in Außen- und Innenbereichen, Leit- und Orientierungssysteme (wie Bodenindikatoren, Schilder, Stehlen, Anzeigetafeln, selbstleuchtende Informationen), Objekte in Übergangsbereichen (wie Türen, Aufzüge, Treppen und Geländer, Fahrtreppen, Rampen), Schriftmaterial (wie Infopost, Broschüren, Poster, Plakate) und Objekte, die potenzielle Gefahrenbereiche für Menschen mit Sehbehinderungen darstellen wie zum Beispiel Mülleimer, Sitzgelegenheiten, Serviceautomaten, Fahnenmasten, Säulen und Poller.